Dann ersuche ich hiermit offizielle um eine Verlängerung der Galgenfrist laut §7 Absatz 3 der Ausschlussbestimmungen, die besagt, dass ein SC, der keine Kampfkarte zur Verfügung hat so lange nicht gezwungen ist zu posten, bis diese in eindeutiger, unmissverständlicher und lesbarer weise dem SC zur Verfügung gestellt wird...
mfg Sjeg