Hier werden die bereits genutzten Passagen des Mechanika Gesetzbuch erfasst:
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Paragraph 77 (Absatz 1-6) (Anzeigen)Bei Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Betrug, schwere Beleidigungen, Randale und dergleichen handelt es sich um Delikte und sie werden mit Freiheitsentzug in einer Vollzugsanstalt geahndet.
Paragraph 78 (Absatz 1-6) (Anzeigen)Bei schwerer Körperverletzung, Terrorismus, Anstiftung zu schwerem Delikt, Gangmitgliedschaft und dergleichen handelt es sich um schwere Delikte und sie werden mit Freiheitsentzug geahndet, dessen Form und Länge durch ein Gericht festgesetzt wird.
Paragraph 79 (Absatz 1-6) (Anzeigen)Bei Vergewaltigung, Mord, Anstiftung zum Mord, Widerstand gegen den Urteilspruches, Angriff auf einen Zylinder und dergleichen handelt es sich um schwerste Straftaten und sie werden bei Eindeutigkeit mit sofortiger Hinrichtung geahndet.