Eigentlich sind es 3d6 tödlicher Schaden (du schaffst ja auch die ersten drei Meter nicht), denn du stürzt ja ab und springst nicht freiwillig hinunter. Wenn du springen würdest, wäre es 2d6 Schaden, 1d6 Betäubungsschaden. Du kannst natürlich noch Turnen würfeln gegen 15, 30, 45, je nachdem, wieviel Schaden du abfangen willst :grin: Du kannst auch versuchen, dich abzufangen, dann wäre der SG für Klettern 35. Würdest du aber nicht packen
![wink ;)](https://games.dnd-gate.de/Smileys/gatecustom2008/wink2.gif)
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Aber ich habe gerade gefunden, dass ein Charakter, der gerade klettert, einen anderen Charakter auch abfangen kann. Stellt sich mir die Frage, ob auch ein Charakter, der schon unten steht, einen anderen Charakter fangen kann. Dann würden vermutlich Quanxai und May ganz gut weg kommen. Da es dazu keine Regel gibt, würde ich mich dafür entscheiden.
Denuath und Azhir könnten Quanxai und May also auffangen. Dazu müssten sie einen Berührungsangriff im Nahkampf gegen den fallenden Charakter schaffen. Der Fallende kann dann seinen GE-Mod von der RK wegrechnen. Wenn der Angriff gelingt, fängt der Fänger den Fallenden :roll: auf.
EDIT: Bei Quanxai wäre es eine RK von 14 (ohne GE), die es zu überwinden gilt, bei May wär es eine 13. Wenn May kurz wartet, bis Quanxai "sicher" unten angekommen ist, können Azhir und Denuath auch Beide versuchen, den schmächtigen Elf aufzufangen, gleiches würde dann auch für May gelten, erhöht eure Chancen natürlich.