Autor Thema: Regelhandhabung  (Gelesen 6901 mal)

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Mychesh

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Regelhandhabung
« Antwort #15 am: 21.11.2007, 15:42:17 »
Dann würde es so gehen. DC 15 CON check mit +1 Erschwernis jeden Tag. Versemmelt man den irgendwann, dann ist man fatigued. Wenn es soweit ist müßte dann entweder vor oder zumindest nach jedem Kampf ein DC 15 Zähigkeitsrettungswurf folgen, ebenfalls mit +1 Erschwernis für jeden Kampf oder sonstige Aktionen, die fatigued hervorrufen könnte, um nicht exhausted zu werden.

Ist dann zwar mehr eine Hausregel, aber bestimmt nicht so verkehrt. Vermutlich gibt es in den Environmental Zusatzbücher einen Hinweis darauf, wie man das machen kann. Aber so verkehrt ist der obige Ansatz auch nicht.

Mychesh

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Regelhandhabung
« Antwort #16 am: 21.11.2007, 15:46:37 »
Mein CON-Wurf mit 15 war schon ziemlich deutlich ;-)

Armarin Ketharis

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Regelhandhabung
« Antwort #17 am: 21.01.2008, 18:33:08 »
Bei dem Eintrag Taubheit steht folgendes:

Zitat
A deafened character cannot hear. She takes a -4 penalty on initiative checks, automatically fails Listen checks, and has a 20% chance of spell failure when casting spells with verbal components.


Na ja man kann sich eben vorstellen, dass wenn man nichts hört, sich vielleicht bei komplizierteren Zauberformeln verspricht, weil man das eigene Wort nicht mehr wahrnehmen kann.

Was ist aber nun, wenn ein Zauberwirker unter den Einfluß Blindsight steht:

Blindsicht steht hier . Die Art der Blindsicht steht allerdings dem Zauberwirker frei. Sie kann auch ähnlich einem Erschütterungssinn oder Geruchsinn sein von ihrer Funktionsweise her. Kann ich meine verbalen Komponenenten vielleicht nicht mit den Ohren wahrnehmen, aber möglicherweise der Blindsicht in Form eines siebten Sinns. Gesetzt den Fall der Zähigkeitswurf wäre gescheitert: Würde ich mit erfolgreich gezauberter Blindischt immer noch einer 20% Fehlschlagchance beim Zauber unterliegen? Kann ich das fehlende Listen durch Blindsicht kompensieren? Denn im SRD steht:

Zitat
The creature usually does not need to make Spot or Listen checks to notice creatures [...]

TKarn

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Regelhandhabung
« Antwort #18 am: 21.01.2008, 18:40:49 »
Das muß ich mir nochmals genauer durchlesen: Wenn die Blindsicht durch eine Art Ultraschall erzeugt wird, dann "siehst" Dua auch nichts, wenn Du taub bist. Wird eie Lebensaura erfühlt, würdest Du zumindest das sehen. Trotzdem kannst Du Taubheit nicht durch Blindsicht kompensieren.

Armarin Ketharis

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Regelhandhabung
« Antwort #19 am: 21.01.2008, 18:52:35 »
Na ja ich kann zumindest die Tatsache kompensieren, dass ich nichts höre, durch den Fakt, dass ich Kreaturen, die sich uns nähern in der Dunkelheit durch Blindsicht ausmachen kann.

TKarn

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Regelhandhabung
« Antwort #20 am: 21.01.2008, 18:54:02 »
Ja, das kannst Du. Ich interpretiere das als Erfühlen einer Lebensaura, aber dadurch kannst Du keine statischen, toten Gegenstände erkennen....

Mychesh

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Regelhandhabung
« Antwort #21 am: 22.01.2008, 14:08:54 »
Thema Fallen:

Wie wir festgestellt haben kann Armarin Fallen suchen, auch wenn er sie nicht entschärfen kann. Kann er sie dann aber absichtlich auslösen? Zum Beispiel einen Stolperdraht mit einer Stange wegziehen? Eine Falltüre mit einem Brett überdecken? Eine Druckplatte mit schweren Steinen auslösen?

Können das dann auch die Anderen in der Gruppe?

TKarn

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Regelhandhabung
« Antwort #22 am: 22.01.2008, 14:14:42 »
Theoretisch könnt ihr das, natürlich mit der Gefahr, daß ihr von der Wirkung betroffen seid.