Autor Thema: Konzerngerichtshof  (Gelesen 2548 mal)

Beschreibung: Hier werden die Regeln gemacht

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Daishy

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Konzerngerichtshof
« am: 24.08.2009, 15:12:26 »
Allgemeine Regeln

Postings
Es gibt keine minimale/maximale Postinglaenge. Auf Dauer nur Einzeiler zu schreiben ist natuerlich nicht schoen.
Sollte jemand mal laenger nicht koennen, dann sollte derjenige sich eben (ab)melden (Wie ich finde eigentlich selbstverstaendlich). Sollte jemand ueber laengere Zeit fehlen und keiner weiss wieso, dann behalte ich mir vor den entsprechenden Charakter vorerst zu uebernehmen und/oder aus der Geschichte herauszuschreiben.

Es wird im Praesenz und der dritten Person Singular gepostet.
"So wird geredet."
"So wird gedacht."
"SO WIRD GEBRUELLT!" (Trotzdem bitte nur ein Ausrufungszeichen...)

Keine Smilies im Ingame und keine anderen Schriftarten, -größen oder -farben verwenden, es sei denn, es gibt trifftige Gruende dafuer.

Doppelposts: Solltet ihr mit einem falschen Account posten (das passiert schon mal), postet das Ganze noch einmal mit dem richtigen und ich lösche den falschen Beitrag dann.


Avatare/Accounts
Bitte fuer den jeweiligen Charakter einen neuen Account anlegen und ein passenden Avatar in 100x100 dazu suchen. Im Offtopic/Wuerfelthread koennt ihr mit dem Account posten, mit dem ihr wollt.





Wuerfel

Gewuerfelt wird im Wuerfelthread. Ich behalte mir vor Wuerfe verdeckt zu machen und, wenn nichts dagegen spricht, Initiative-Wuerfe oder Wahrnehmungswuerfe fuer euch zu wuerfeln.

Der Wuerfelbot hat eine eigene Syntax fuer Shadowrunwuerfel. Diese ist im allgemeinem Wuerfelforum genauer erlaeutert.

Sollte ein Wurf schon gemacht worden sein und nachtraeglich noch negative Modifikatoren auf diesen Wurf angerechnet werden muessen, dann werden die Wuerfel von hinten anfangend abgezogen, egal ob es Erfolge sind oder nicht.






Charaktererschaffung

 - Die Charaktere werden nach der Standardmethode im Grundregelwerk erstellt. Punkt dafuer sind 400 (Standard)
 - Zugelassen ist, da es erstmal eine Einsteigerrunde ist, nur das Grundregelwerk 4.01D.
 - Es sind maximal zwei Gegenstaende mit einer Verfuegbarkeit ueber 12 zugelassen. Diese muessen aber von mir zugelassen werden und koennen eventuell mit weiteren Anforderungen verknuepft werden.


Zusatzausruestung
  • Unterlaufgewicht (Waffenzubehoer), +1 Punkt Rueckstosskompensation bei vollen Salven, Verfuegbarkeit 2, Preis 75 NuYen
  • Unterarmschuetzer (Panzerung), Ballistisch +0/Schock +1, Verfuegbarkeit 6, Preis 200 NuYen





'Regelzusaetze'

Quickdraw und MPs
Laut GRW koennen 'pistol-sized' Waffen schnell gezogen werden (Mit einer Reaktion+Pistolen(3) - Probe). Fuer 'kleine' (eine HK227 wuerde fuer mich z.B. nicht mehr in ein Holster passen) Maschinenpistolen wuerde ich das gerne ebenfalls zulassen:
Reaktion+MPs(4) zum Schnellziehen einer kleinen Maschinenpistole.

Laufen
Es koennen beide einfache Handlungen eines Initiativedurchgangs zum laufen benutzt werden. Dabei sind die Erfolge aber auch die Modifikatoren kumulativ

Verfolgungsjagden
Die Verfolgungsjagden orientieren sich an der SR4A-Version

Initiativ-Durchgaenge

« Letzte Änderung: 21.04.2013, 13:35:02 von Daishy »
...Mit Optimismus und Zuversicht in die Apokalypse!