Regel(ungs)frage: In meiner Pathfinder, vormals 3.5, vormals 3.0 Runde gibt es die klare Abmachung, dass, wenn ein Spieler voreilig würfelt, der Wurf in gar keinem Fall für später "aufgehoben" werden kann. Der Spieler kann also weder im Vorhinein sagen: "Den Wurf gerade nehm ich dann halt bei der nächsten Falle" noch im Nachhinein: "Ach, da nehm ich doch den Wurf von vorhin, den ich nicht gebraucht habe!"
Wie habt ihr das ausgemacht? Vor allem in einer Situation, da ein Spieler in einen Post zwei Aktionen packt, für die je ein Wurf fällig ist, es zu der zweiten Aktion aber nicht mehr kommt, weil die erste grandios gescheitert ist. (Ich war natürlich davon ausgegangen, dass der zweite Wurf damit verfallen ist.)