Zugegeben, das Kampfmanöver von Stinker ist so nicht direkt im Regelwerk enthalten. Wenn es also nicht zulässig ist, dann würde ich halt einfach Schaden machen. Den 1d5+4 kannst dann auch gerne würfeln wer auch immer gerade Lust daran hat. Ich werde wohl erst Sonntag Vormittag wieder zum posten kommen.
Ich würde Menschen als improvisierte Waffe lieber nicht zulassen, zumindest nicht solange sie noch bei Bewusstein und/oder lebendig sind.
Wenn du irgendwie eine Leiche als Keule benutzen möchtest geht das sicherlich irgendwie, auch wenn ich denke das sich da deine Mithäfltinge vielleicht beschweren werden.