Cartazitat: "Die Strafe für reuelose Banditen ist wie üblich der Tod durch Schwert oder Strick"
*Brille auf die Drachennase setzt und Altklug einmal schön hin und her beweg*
Per Interpretation, meine Werten Reisekollegen, steht uns gemäß der Carter nur zu die "reuelosen" Banditen zu bestrafen. Die von Rechtswegen bestimmte Strafe in Brevoy für Räuber- und Banditentum ist der Tod. Hier mag es keinen Interpretationsspielraum geben. Jedoch mag der "reuhafte" Bandit damit nicht Bestraft werden und das Maß der Strafe für sein Banditentum steht uns Frei. *hüstelt und merkt verstohlen an* Eine andere Frage ist es, ob die Inanspruchnahme des ehrbaren Brevoyanischen Straf- und Rechtssystem in den protektoratisch umstritenden Raublanden, und hier besonders im Grüngürtel, in welchem wie uns befinden, anwendbar ist. Im Zweifel, wie jetzt mag eine Anlehnung angemessen sein, ich möchte jedoch Anmerken, dass eine Aufforderung zur Klärung der Gerichtsbarkeit an den Drachenthron von Brevoy und die Herrscher der Flusskönigreiche durchaus angemässen wären.
*räuspert sich wieder, steckt die Brille weg und zieht den Kopf ein bevor unsere liebe SL ihm eine Kopfnuss gibt*
![grin :D](https://games.dnd-gate.de/Smileys/gatecustom2008/grin.gif)
XD ach ist das schön. Gerne kann das auch mit Calxu IG ausdebatiert werden ... wobei er da keine Brille hat. wozu haben wir einen Paladin von Iomedae da XD