Also was die Gewalt angeht: Gewalt ist nichts unübliches und wird auch vor dem Gesetzt so behandelt. Anders liegt der Fall bei Körperverletztung, gerade wenn diese mit einem Dienstausfall verbunden ist. Sprich solange du am nächsten Tag zur Arbeit aufs Feld kannst war es nur ein Zwist unter Freunden, ist es mehr kann eine Entschädigung verlangt werden, für den entsprechenden Dienstausfall.
Bei schweren Vergehen, wie wenn einer Invalide ist, steht Gefängnis. Auf Tod, Tod.
Edit: Bild ist im ersten Kampfthreadpost angefügt.